Jede Unternehmung hat eine Fehlerkultur, entweder bewusst oder unbewusst. Wie gehen Sie mit Fehlern um? Fehler eines Arbeitnehmers verursachen in der Regel Kosten bzw. mindern den Gewinn des Unternehmens. Da stellt sich rasch die Frage, wer die Kosten zu tragen hat?
Ein Blick ins OR Art 321a weist daraufhin: Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Im Weiteren gilt folgendes OR 321d:
sowie OR 321e ff:
Diese Formulierungen zeigen klar, dass beide Parteien ihre Pflicht haben. Der Arbeitgeber ist gefordert, dass er klare Verhaltensregeln im Unternehmen definiert und diese auch durchsetzt. Zudem ist er angehalten, Schadenrisiken, wenn möglich und zumutbar, zu versichern.
Jeder Fehler und deren Ursache liegen anders, darum ist die Beurteilung immer individuell. Dabei haben sich in der Praxis folgende Faustregeln durchgesetzt und lassen die Höhe der Schadenersatzpflicht des Mitarbeitenden grob einschätzen.
Verschulden:
der Schaden wurde mit Wissen und Wollen zugefügt, bzw. ist mit voller Absicht geschehen oder in Kauf genommen worden à Schadenersatzpflicht in voller Schadenshöhe
Missachtung elementarster Sorgfalt und Vorsichtsmassnahmen, bzw. das darf einfach nicht passieren! Wie kann man nur? à Grundsätzlich keine Reduktion der Schadenersatzpflicht, oft aber auf maximal 3 Monatslöhne beschränkt.
Ausserachtlassen der gebotenen Sorgfalt bzw. das kann schon
mal passieren, aber man hätte besser aufpassen müssen à Schadenersatzpflicht bis zur
Hälfte des Schadens, maximal 1 Monatslohn
Kleiner oder alltäglicher Schaden, bzw. das bringt die Arbeit schon mal mit sich à
Keine Schadenersatzpflicht
Ich wünsche eine tolle Frühlingssaison mit möglichst wenigen Fehlern.